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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER (https://dejure.org/2004,2591)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER (https://dejure.org/2004,2591)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - L 10 B 6/04 KA ER (https://dejure.org/2004,2591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben "Akupunkturbehandlung"; Zuständigkeit des Spruchkörpers des Sozialgerichts (SG) für Angelegenheien des Vertragsarztrechts; Abgrenzung zu Streitsachen der Krankenversicherung; Voraussetzungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    In beiden Fällen entspricht es einer verfassungsrechtlich unbedenklichen verwaltungsgerichtlichen Praxis, die Gewährleistung vorläufigen Rechtsschutzes davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund glaubhaft macht (BVerfGE 79, 69, 74).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 69; 46, 166) wurde ganz überwiegend gefordert, dass dem Antragsteller schwere irreparable und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. nur LSG NRW vom 24.06.1997 - L 11 Ska 20/97 - m.w.N sowie die Nachweise bei Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 1. Auflage, 2002, § 21 Rdn. 68 ff).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Droht danach dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 69; 46, 166) wurde ganz überwiegend gefordert, dass dem Antragsteller schwere irreparable und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. nur LSG NRW vom 24.06.1997 - L 11 Ska 20/97 - m.w.N sowie die Nachweise bei Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 1. Auflage, 2002, § 21 Rdn. 68 ff).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04

    Feststellung einer außergewöhlichen Gehbehinderung; Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Voraussetzung ist nunmehr, dass "lediglich" ein wesentlicher Nachteil abgewandt werden soll (Senatsbeschluss vom 21.05.2004 - L 10 B 6/04 SB ER -).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Objektive Zulassungsvoraussetzung sind in einem solchen Fall deshalb nur gerechtfertigt, wenn sie durch besonders wichtige Interessen der Allgemeinheit gefordert werden, die anders nicht geschützt werden können (BVerfGE 11, 30 (44/45); BSG vom 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R -).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - 55-Jahres-Zugangsgrenze - verfassungskonforme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Objektive Zulassungsvoraussetzung sind in einem solchen Fall deshalb nur gerechtfertigt, wenn sie durch besonders wichtige Interessen der Allgemeinheit gefordert werden, die anders nicht geschützt werden können (BVerfGE 11, 30 (44/45); BSG vom 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02

    Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Dies rechtfertigt es, die zu §§ 80, 80 a, 123 VwGO entwickelten Grundsätze auf das sozialgerichtliche Verfahren zu übertragen (Senatsbeschlüsse vom 18.09.2002 - L 10 B 9/02 KA ER - und vom 23.08.2002 - L 10 B 12/02 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03

    Anspruch eines Chefarztes auf Ermächtigung zur Myokardszintigraphie und zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Drittinteressen sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht rechtserheblich (vgl. Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER -).
  • LSG Sachsen, 16.07.2003 - L 1 KR 17/02

    Kostenerstattung für Akupunkturbehandlungen; Leistungsspektrum der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
    Dem lag zugrunde, dass der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen am 16.10.2000 beschlossen hatte, die Akupunktur in die Anlage B (nicht anerkannte Methoden) der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (BUB-Richtlinen) aufzunehmen (Bundesanzeiger 2001, 12.17), weil Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Akupunktur mit dem verfügbaren Datenmaterial nicht zuverlässig hätten belegt werden können (vgl. LSG Sachsen vom 16.07.2003 - L 1 KR 17/02 m.w.N. auf den Bericht des Arbeitsausschusses "Ärztliche Behandlung" des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu Bewertung der Akupunktur).
  • OLG Köln, 12.12.1992 - 2 W 160/92

    Streit über die Zugehörigkeit einer Streitigkeit zur ordentlichen

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Diesen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung hat das LSG Nordrhein-Westfalen mit Recht auch für maßgeblich gehalten, wenn zwischen einem Vertragsarzt und einer Krankenkasse die Beteiligung an einem Modellvorhaben gemäß § 63 SGB V umstritten ist (Beschluss vom 9.7.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - juris RdNr 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    b) Die §§ 10 Abs. 2, 31 Abs. 2 SGG begründen eine Spezialzuständigkeit für Streitigkeiten, die materiell dem Krankenversicherungsrecht i.S.d. SGB V zuzuordnen sind, aber die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten betreffen (Senat, Urteil vom 11.11.2009 - L 11 KA 101/06 - Revision anhängig zu B 6 KA 25/10 R; Beschluss vom 27.06.2006 - L 11 B 30/06 KA ER - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Welcher Rechtsweg eröffnet ist, wird abstrakt durch die jeweiligen Prozessordnungen (§ 51 SGG; vgl. auch § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 33 Finanzgerichtsordnung) und konkret durch Art des anspruchsbegründenden Rechtsverhältnisses auf der Grundlage von Klagevorbringen und Klageantrag bestimmt (Senat, Beschluss vom 14.06.2010 - L 11 KR 199/10 KL -, nachgehend BSG, Beschluss vom 28.09.2010 - B 1 SF 2/01 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992 - 5 B 144/91 -).

    Folgerichtig stellen §§ 10, 31 SGG von § 51 SGG abweichende Kriterien auf, die belegen, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsstreit dem Vertragsarztrecht oder der Sozialversicherung zuzurechnen ist (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Diesen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung hat das LSG Nordrhein-Westfalen mit Recht auch für maßgeblich gehalten, wenn zwischen einem Vertragsarzt und einer Krankenkasse die Beteiligung an einem Modellvorhaben gemäß § 63 SGB V umstritten ist (Beschluss vom 9.7.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - juris RdNr 30).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die §§ 10 Abs. 2, 31 Abs. 2 SGG begründen eine Spezialzuständigkeit für Streitigkeiten, die materiell dem Krankenversicherungsrecht i.S.d. SGB V zuzuordnen sind, aber die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten betreffen (Senat, Urteil vom 11.11.2009 - L 11 KA 101/06 - Revision anhängig zum Az: B 6 KA 25/10 R; Beschluss vom 27.06.2006 - L 11 B 30/06 KA ER - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Ein Geschäftsverteilungsplan eines Gerichtspräsidiums kann hieran nichts ändern (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Welcher Rechtsweg eröffnet ist, wird abstrakt durch die jeweiligen Prozessordnungen (§ 51 SGG; vgl. auch § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 33 Finanzgerichtsordnung) und konkret durch Art des anspruchsbegründenden Rechtsverhältnisses auf der Grundlage von Klagevorbringen und Klageantrag bestimmt (Senat, Beschluss vom 14.06.2010 - L 11 KR 199/10 KL -, nachgehend BSG, Beschluss vom 28.09.2010 - B 1 SF 2/01 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992 - 5 B 144/91 -).

    Folgerichtig stellen §§ 10, 31 SGG von § 51 SGG abweichende Kriterien auf, die belegen, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsstreit dem Vertragsarztrecht oder der Sozialversicherung zuzurechnen ist (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04 (https://dejure.org/2004,3787)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2004 - 10 B 6.04 (https://dejure.org/2004,3787)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2004 - 10 B 6.04 (https://dejure.org/2004,3787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    DRiG § 45 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 1
    Vereidigung; ehrenamtlicher Richter; Besetzungsmangel; vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Heilung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    DRiG § 45 Abs. 2
    Besetzungsmangel; Heilung; Vereidigung; ehrenamtlicher Richter; vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer vorschriftswidrigen Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts bei Teilnahme eines nicht vereidigten ehrenamtlichen Richters an der mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 771 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 231
  • DVBl 2005, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Soldaten - Strafgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
    Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).

    Zwar ist die Vereidigung kein Bestandteil der - durch den Wahlakt als solchen erfolgenden - Bestellung zum ehrenamtlichen Richter (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - a.a.O., S. 97; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 31 Rn. 2), so dass die Auffassung, im Falle fehlender Vereidigung habe ein Nichtrichter mitgewirkt (so BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 79) als problematisch erscheint.

    Es soll ihm auf diese Weise eindrücklich bewusst gemacht werden, welcher verantwortungsvollen Aufgabe er sich bei der Ausübung seines Richteramts zu unterziehen hat (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 80).

  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
    Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).

    Das Gesetz bietet jedoch keinen Anhaltspunkt für die Annahme, ein einmal eingetretener Besetzungsmangel sei nachträglich ohne Wiederholung der betreffenden Amtshandlung behebbar; die nachgeholte Vereidigung deckte nur die künftige, nicht hingegen die vorangegangene Amtsführung des ehrenamtlichen Richters ab (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - a.a.O., S. 291).

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
    Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).

    Zwar ist die Vereidigung kein Bestandteil der - durch den Wahlakt als solchen erfolgenden - Bestellung zum ehrenamtlichen Richter (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - a.a.O., S. 97; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 31 Rn. 2), so dass die Auffassung, im Falle fehlender Vereidigung habe ein Nichtrichter mitgewirkt (so BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 79) als problematisch erscheint.

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
    Dass der Kläger diese Verfahrensweise widerspruchslos hinnahm, hat keinen Rügeverlust gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 295 ZPO zur Folge, denn auf die Beachtung der Vorschriften über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts kann nicht verzichtet werden (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 19.95 - BVerwGE 102, 7 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04
    Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 177/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 202 S 1 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO (vgl BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41 - Juris RdNr 2; BGH Urteil vom 22.5.2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 - Juris RdNr 5 zu § 338 Nr. 1 StPO; BAG Urteil vom 11.3.1965 - 5 AZR 129/64 - BAGE 17, 114 - Juris RdNr 13 ff) .

    Dies entspricht dem Zweck der Eidesleistung, die den ehrenamtlichen Richter in feierlicher Form in die Pflicht nehmen und ihm auf diese Weise eindrücklich bewusst machen soll, welcher verantwortungsvollen Aufgabe er sich bei der Ausübung seines Richteramts zu unterziehen hat (vgl BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - Juris RdNr 2) .

    Der eingetretene Besetzungsmangel wird nicht dadurch geheilt, dass die Vereidigung am 27.4.2017 nachgeholt worden ist; die spätere Vereidigung deckt nur die künftige, aber nicht die vorangegangene Amtsführung des ehrenamtlichen Richters ab (vgl BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41 - Juris RdNr 5) .

  • BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21

    Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche

    Denn jedenfalls soweit hier mit der fehlerhaften Ermessensentscheidung nach § 130a Satz 1 VwGO auch ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbunden ist, ist dieses Recht gemäß § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar, weil es einer geordneten und funktionsfähigen Rechtspflege dient, an der ein vorrangiges öffentliches Interesse besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 S. 6 und 9 f. und Beschluss vom 5. November 2004 - 10 B 6.04 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 41 S. 7 m. w. N.).
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 547 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 11. März 1965 - 5 AZR 129/64 - zu 2 der Gründe, BAGE 17, 114; BVerwG 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Rn. 5; 5. November 2004 - 10 B 6.04 -; BGH 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - zu 2 der Gründe, BGHSt 48, 290) .
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Berufungsverfahrens gem § 96 SGG -

    An dem angefochtenen Urteil des Sozialgerichts wirkte der bis zum Ende der mündlichen Verhandlung nicht nach § 45 Abs. 2 Richtergesetz (DRiG) vereidigte ehrenamtliche Richter Dr. Q. mit, was nach verbreiteter Meinung eine fehlerhafte Besetzung des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers begründet (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 162 Rz. 10a m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 05.11.2004 - 10 B 6/04 - NJW 2005, 771; BGH, Urteil vom 22.05.2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290; andere Auffassung wohl Fürst/Mühl/Strotz u.a., Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Bd. 1 Teil 4, DRiG T § 45 Rdz. 6).

    Zwar soll auf die Einhaltung der Vorschriften über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht verzichtet werden können (so BVerwG Urteil vom 05.11.2004 a.a.O.) bzw. sind Verstöße gegen das grundrechtsgleiche Recht nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) durch willkürliche oder nur rechtsirrtümliche Verletzung auch einfachgesetzlicher Verfahrensvorschriften für die Prozessbeteiligten nicht disponibel und von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BSG Urteil vom 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R -, Sozialrecht 4-1500 § 155 Nr. 1).

  • BSG, 22.08.2013 - B 12 R 52/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der

    Zudem hätte die Klägerin mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach ein Besetzungsmangel durch Wiederholen der wesentlichen Teile der mündlichen Verhandlung behoben werden kann (BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - NVwZ 2005, 231 = Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41) und eine Beweiserhebung nach einem Richterwechsel nicht zwingend wiederholt werden muss, sondern auch andere Möglichkeiten der Unterrichtung von hinzugetretenen Richtern zulässig sind (BVerwG Beschluss vom 8.7.1988 - 4 B 100.88 - NVwZ-RR 1990, 166 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34; BVerwG Beschluss vom 1.6.2007 - 8 B 85/06; BVerwG Beschluss vom 15.3.2013 - 2 B 12/12 - mwN; vgl zur Beweisaufnahme durch den Einzelrichter zB BGH Urteil vom 13.3.2013 - VIII ZR 49/12 - EBE/BGH 2013, 195 mwN) , im Einzelnen darlegen müssen, weshalb die im Protokoll der mündlichen Verhandlung des LSG festgehaltene - bei vollständiger Besetzung des Senates vorgenommene - Verlesung der bereits bei vollständiger Besetzung des Senats protokollierten Erklärungen des Beigeladenen zu 1. und die Bestätigung dieser Erklärungen durch den Beigeladenen zu 1. vorliegend nicht ausgereicht haben könnten, auch dem zuvor vorübergehend abwesenden ehrenamtlichen Richter die für die Urteilsfindung notwendige Kenntnis vom wesentlichen Inhalt dieser Erklärungen zu vermitteln.
  • BVerwG, 29.08.2011 - 6 B 28.11
    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an einer mündlichen Verhandlung ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so ist das Gericht im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO nicht vorschriftsmäßig besetzt (Beschluss vom 5. November 2004 - BVerwG 10 B 6.04 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 41).
  • BSG, 22.08.2013 - B 12 R 55/12 B
    Zudem hätte die Klägerin mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach ein Besetzungsmangel durch Wiederholen der wesentlichen Teile der mündlichen Verhandlung behoben werden kann (BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - NVwZ 2005, 231 = Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41) und eine Beweiserhebung nach einem Richterwechsel nicht zwingend wiederholt werden muss, sondern auch andere Möglichkeiten der Unterrichtung von hinzugetretenen Richtern zulässig sind (BVerwG Beschluss vom 8.7.1988 - 4 B 100.88 - NVwZ-RR 1990, 166 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34; BVerwG Beschluss vom 1.6.2007 - 8 B 85/06; BVerwG Beschluss vom 15.3.2013 - 2 B 12/12 - mwN; vgl zur Beweisaufnahme durch den Einzelrichter zB BGH Urteil vom 13.3.2013 - VIII ZR 49/12 - EBE/BGH 2013, 195 mwN) , im Einzelnen darlegen müssen, weshalb die im Protokoll der mündlichen Verhandlung des LSG festgehaltene - bei vollständiger Besetzung des Senates vorgenommene - Verlesung der bereits bei vollständiger Besetzung des Senats protokollierten Erklärungen des Beigeladenen zu 1. des Verfahrens L 2 R 115/10 und die Bestätigung dieser Erklärungen durch die Beigeladene zu 1. vorliegend nicht ausgereicht haben könnten, auch dem zuvor vorübergehend abwesenden ehrenamtlichen Richter die für die Urteilsfindung notwendige Kenntnis vom wesentlichen Inhalt dieser Erklärungen zu vermitteln.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04 SB ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14530
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04 SB ER (https://dejure.org/2004,14530)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.2004 - L 10 B 6/04 SB ER (https://dejure.org/2004,14530)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - L 10 B 6/04 SB ER (https://dejure.org/2004,14530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
    In beiden Fällen entspricht es einer verfassungsrechtlich unbedenklichen verwaltungsgerichtlichen Praxis, die Gewährleistung vorläufigen Rechtsschutzes davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund glaubhaft macht (BVerfGE 79, 69, 74).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 69; 46, 166) wurde ganz überwiegend gefordert, dass dem Antragsteller schwere irreparable und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. nur LSG NRW vom 24.06.1997 - L 11 Ska 20/97 - m.w.N sowie die Nachweise bei Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 1. Auflage, 2002, § 21 Rdn. 68 ff).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
    Droht danach dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
    Es wird jedoch auf den durch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften definierten Begriff (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAwV i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz) verwiesen (s. dazu im Einzelnen Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R BSG -), wonach außergewöhnlich gehbehindert ist, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Fahrzeuges bewegen kann.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 69; 46, 166) wurde ganz überwiegend gefordert, dass dem Antragsteller schwere irreparable und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. nur LSG NRW vom 24.06.1997 - L 11 Ska 20/97 - m.w.N sowie die Nachweise bei Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 1. Auflage, 2002, § 21 Rdn. 68 ff).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; NVwZ-RR 2001, 694 bis 695).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; NVwZ-RR 2001, 694 bis 695).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02

    Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
    Dies rechtfertigt es, die zu §§ 80, 80a, 123 VwGO entwickelten Grundsätze auf das sozialgerichtliche Verfahren zu übertragen (Senatsbeschlüsse vom 18.09.2002 - L 10 B 9/02 KA ER -, vom 23.08.2002 - L 10 B 12/02 KA ER - und vom 16.04.2003 - L 10 B 21/02 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2003 - L 10 B 21/02

    Bestehen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis; Gewährung einstweiligen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2004 - L 10 B 6/04
    Dies rechtfertigt es, die zu §§ 80, 80a, 123 VwGO entwickelten Grundsätze auf das sozialgerichtliche Verfahren zu übertragen (Senatsbeschlüsse vom 18.09.2002 - L 10 B 9/02 KA ER -, vom 23.08.2002 - L 10 B 12/02 KA ER - und vom 16.04.2003 - L 10 B 21/02 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04

    Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben

    Voraussetzung ist nunmehr, dass "lediglich" ein wesentlicher Nachteil abgewandt werden soll (Senatsbeschluss vom 21.05.2004 - L 10 B 6/04 SB ER -).
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